Sie sind hier:
  1. Ringfabrik Max Kemper Onlineshop 
  2. AGB 

AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Auftragserteilung

1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Das gilt auch beim Verkauf ab Reiselager.

1.2 Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

2.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.

2.3 Wir können die Fertigung der bestellten Waren von der vorherigen Anlieferung der benötigten Edelmetallmenge durch den Käufer abhängig machen. Die Anlieferung des Edelmetalls erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Anlieferung geht das Edelmetall in unser Eigentum über. Es wird dem Käufer auf dem Metallkonto gutgeschrieben. Bei verspäteter Anlieferung ist der Käufer verpflichtet, uns einen etwaigen hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Insbesondere eine etwaige Nachversteuerung durch die Finanzverwaltung, wenn diese das Facongeschäft nicht als Werkleistung anerkennen sollte.

2.4 Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug. Reparaturrechnungen und Faconrechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug. Abschlagszahlungen werden stets auf die älteste Rechnung verrechnet.

2.5 Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, zu verzinsen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzepthergabe.

2.6 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers.

2.7 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.

2.8 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.


3. Lieferung

3.1 Die Ware reist auf dem Wege zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche

3.2 Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war und der für eine ausreichende Versicherung zu sorgen hat. Das gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger.

3.3 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materiallieferung verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenützt verstreichen lassen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.


4. Auswahlen

4.1 Werden Waren zur Auswahl überlassen, dann gelten diese als käuflich (fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen 6 Monaten oder einer gesondert vereinbarten Frist die Ware zurückerhalten.

4.2 Die Ware ist auf dem Versandweg von uns zum Empfänger durch uns versichert. Vom Zeitpunkt des Empfanges der Ware durch den Empfänger an ist eine Versicherung durch uns nicht mehr möglich, da die Ware außerhalb unseres Einflussbereiches gelagert wird. Für eine entsprechende Versicherung hat dann der Empfänger zu sorgen.

4.3 Auch für Auswahlen gelten ausschließlich unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

4.4 Werden Auswahlwaren vom Kunden als Ausstellungsstücke eingesetzt oder in Reiselage aufgenommen oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Tresor aufbewahrt, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz dieser Ware zu sorgen und tritt hiermit im voraus an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.


5. Mängelrügen

5.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.

5.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserungen oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich, dann kann der Käufer die Wandelung begehren. Jeder Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender auch künftiger Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.

6.2 Bei Saldoziehung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.

6.3 Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

6.4 Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftgang gestattet. Eine Verpflichtung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

6.5 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.) Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadensersatzpflichtig.

6.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder jede Beschädigung zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt hierdurch an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

6.7 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6.8 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unser Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe , das – mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr – im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.


7. Kreditprüfung und Warenrücknahme

7.1 Wird nach Abschluss eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware uns bekannt, das der Käufer nicht kreditwürdig ist (z.B. Wechselprotest), so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.

7.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben.


8. Datenverarbeitung

8.1 Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Detmold.

9.2 Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Schecklagen, für beide Teile ausschließlich Detmold.


Suche